Mit der Hilfe eines sehr initiativen R/C Kameraden aus der Region ist es gelungen, die sehr grosse Dreifach-Turnhalle des neuen Sportzentrums an meinem Wohnort für den Betrieb von Indoor R/C und Fesselflug Modellen nutzen zu dürfen.
Nachdem ich in der Folge anlässlich der kürzlichen Eröffnung der Anlage eine F2B Demonstration fliegen durfte, habe ich, unter Hinweis auf die oekologischen Aspekte der langen Anfahrten zu meinem üblichen Trainingsplatz, vor Kurzem die Betriebsleitung des Zentrums um Bewilligung für gelegentliche Trainings- bzw. Testflüge angefragt.

Wiederum nicht ohne Fürsprache meines R/C Kameraden ist diese Bewilligung mittlerweile erteilt worden. Heute habe ich mit der Betriebsleitung folgende Nutzungsbedingungen für mich, bzw. maximal einen weiteren Nutzer, vereinbart:

  • Flugbetrieb wo gerade möglich, inkl. Start auf der halbrunden Tartanbahn und/oder Flugbetrieb auf dem Kunstrasenplatz rechts daneben

  • Wochentags täglich 09:00 -11:00

  • Platz frei von anderen Nutzern, Schulen haben Priorität, Sicherheit wird beachtet,

  • Haftpflicht Versicherung vorhanden

  • Kein zeitlich ausgedehnter Betrieb

  • Nur Elektro, kein Lärm, kein Oel, Rasen wird geschont

  • Betrieb höchstens zu zweit

Wie dieses Beispiel zeigt, ist es unter bestimmten Bedingungen und bei konsensorientierter Verhandlung, durchaus möglich in Einzelfällen akzeptable Lösungen zu finden.
Peter Germann
18. September 2012

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